Wir beseitigen Barrieren im Netz

Noch immer stoßen Menschen mit Behinderungen oder altersbedingten Einschränkungen im Internet auf zahlreiche Hürden. Das ändert sich: Ab dem 28. Juni 2025 gilt mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) eine EU-weite gesetzliche Regelung, die digitale Barrierefreiheit verbindlich vorschreibt. Unternehmen und Anbieter sind dann verpflichtet, ihre Online-Angebote barrierefrei zugänglich zu machen – darunter fallen insbesondere Websites, Webshops, mobile Apps und digitale Unternehmensdienste.

Wer von dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, kurz: BFSG betroffen ist

In Kurzform gelten die gesetzlichen Regelungen des BFSG für private Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern und/oder mit einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von mehr als 2 Millionen Euro, die digitale Dienste wie Websites, Webshops oder digitale Firmenzugänge anbieten.

Bitte beachten Sie, dass wir keine juristische Beratung leisten dürfen. Im Zweifel raten wir, einen Rechtsanwalt zu konsultieren.

Übrigens: Öffentliche Stellen wie Schulen, Kindertagesstätten (Kitas) und andere kommunale Einrichtungen sind bereits seit mehreren Jahren gesetzlich verpflichtet, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten. Diese Verpflichtung ergibt sich aus der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0), die auf der EU-Richtlinie 2016/2102 basiert.

Um welche Barrieren es geht

Wer selbst nicht betroffen ist oder in seinem Umfeld keine Berührungspunkte mit Behinderungen oder Einschränkungen hat, kann sich häufig nicht vorstellen, welche Barrieren es im Internet gibt. Hier ist eine kurze Zusammenfassung möglicher Barrieren:

Blinde und sehbehinderte Menschen

  • Keine oder unzureichende Beschriftung von Bildern (fehlendes oder falsches alt-Attribut)
  • Websites, die nicht mit Screenreadern nutzbar sind
  • Zu geringer Kontrast zwischen Text und Hintergrund
  • Nicht skalierbare Websites
  • Verzicht auf semantisches HTML erschwert die Navigation mit Hilfsmitteln

Menschen mit motorischen Einschränkungen

  • Ohne Maus nicht bedienbar (Tastaturnavigation unmöglich)
  • Schlecht erreichbare oder zu kleine Schaltflächen
  • Keine Möglichkeit, Navigation zu überspringen oder fehlende Sprungmarken
  • Unsichtbarer Fokus-Indikator (Tastaturfokus verschwindet optisch)

Gehörlose oder schwerhörige Menschen

  • Videos haben keine Untertitel oder Transkript
  • Keine alternative Darstellung für Audioinhalte
  • Fehlende Gebärdensprachdolmetschung für Live-Inhalte (z. B. bei Behörden-Webinaren)

Wie die Umsetzung von Barrierefreiheit das Erscheinungsbild ihrer Website beeinflusst

Kurz gesagt: So gut wie gar nicht und wenn dann im positiven Sinne. Die auffälligste Veränderung ist sicherlich ein höherer Kontrast von Schrift zum Hintergrund, das heißt, hellgraue Schrift auf weißem Grund ist passé. Größere Schaltflächen oder großzügigere Abstände sind ebenfalls mögliche Modifikationen. Das war es dann aber auch schon im Großen und Ganzen und führt auch für Besucher ohne Einschränkungen zu einer verbesserten Nutzbarkeit ihrer Website.

Maßnahmen zum Erreichen der Barrierefreiheit erfolgen größtenteils im Hintergrund und bleiben für Nutzer ohne besondere Anforderungen unsichtbar. So wird zum Beispiel sichergestellt, dass alle Inhalte vollständig per Tastatur erreichbar sind oder von Screenreadern korrekt erfasst und vorgelesen werden können.

Übrigens: Die Optimierungen zur Barrierefreiheit haben außerdem einen nützlichen Nebeneffekt. Sie überschneiden sich mit Praktiken, die zur Suchmaschinenoptimierung (SEO) angewandt werden was zu einer verbesserten Platzierung in den Suchergebnissen bei Google führt.