Barrierefreie Websites für Bielefeld und OWL – Audit, Beratung & technische Umsetzung

Seit dem 28. Juni 2025 ist digitale Barrierefreiheit für viele Unternehmen keine Kür mehr, sondern gesetzliche Pflicht. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) schreibt vor, dass Websites, Webshops und digitale Dienste für alle Menschen zugänglich sein müssen – unabhängig von Seh-, Hör- oder motorischen Einschränkungen. Wir sind eine TYPO3-Agentur aus Bielefeld und unterstützen Unternehmen und Einrichtungen in Ostwestfalen-Lippe bei der Analyse, Planung und technischen Umsetzung barrierefreier Websites – praxisnah, WCAG-konform und ohne unnötigen Aufwand.

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) – was gilt seit Juni 2025

Das BFSG setzt die europäische Richtlinie European Accessibility Act in deutsches Recht um und betrifft private Unternehmen, die digitale Dienstleistungen oder Produkte für Verbraucher anbieten. Konkret gilt die Pflicht für Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern und/oder einem Jahresumsatz bzw. einer Jahresbilanzsumme von mehr als 2 Millionen Euro.

Wer gegen die Vorgaben verstößt, riskiert Abmahnungen durch Mitbewerber und Klagen durch Behindertenverbände. Für Unternehmen im Mittelstand – ob in Gütersloh, Paderborn, Herford oder Minden – lohnt es sich also, jetzt zu handeln.

Wichtig: BFSG, BITV 2.0 und WCAG sind nicht dasselbe. Die BITV gilt für öffentliche Stellen, das BFSG für private Unternehmen. Als technischer Maßstab gelten in beiden Fällen die internationalen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Level AA. Wir kennen alle drei Regelwerke und wissen, welches in Ihrer Situation greift.

Welche Barrieren auf Websites besonders häufig vorkommen

Viele Websites in OWL scheitern bereits an grundlegenden Anforderungen. Die häufigsten Probleme betreffen drei Gruppen:

Blinde und sehbehinderte Menschen

  • Bilder ohne Alt-Texte – auch im TYPO3-Backend oft versehentlich weggelassen
  • Zu geringe Kontrastverhältnisse zwischen Text und Hintergrund
  • Nicht skalierbare Seiten oder fehlende Zoom-Unterstützung
  • Inhalte, die von Screenreadern nicht korrekt erfasst werden können

Menschen mit motorischen Einschränkungen

  • Keine vollständige Tastaturnavigation – ohne Maus nicht bedienbar
  • Unsichtbarer oder fehlender Tastaturfokus
  • Zu kleine Schaltflächen oder fehlende Sprungmarken zur Navigation

Gehörlose und schwerhörige Menschen

  • Videos ohne Untertitel oder Transkript
  • Keine alternative Darstellung für Audioinhalte
  • Fehlende Gebärdensprachinhalte bei öffentlichen Einrichtungen (BITV-Pflicht)

Die gute Nachricht: Die meisten dieser Probleme lassen sich technisch beheben – ohne das Design Ihrer Website grundlegend zu verändern.

Unsere Leistungen für barrierefreie Websites in OWL

Barrierefreiheits-Audit & Check

Am Anfang steht die Bestandsaufnahme. Wir analysieren Ihre Website systematisch nach den WCAG 2.1-Kriterien und identifizieren konkrete Schwachstellen – von fehlenden Alt-Texten über mangelnde Tastaturnavigation bis hin zu unzureichenden Kontrastverhältnissen. Sie erhalten einen strukturierten Bericht mit priorisierten Handlungsempfehlungen, den Sie intern oder gemeinsam mit uns abarbeiten können.

Technische Umsetzung – mit TYPO3-Expertise

Nach dem Audit setzen wir die notwendigen Anpassungen direkt um. Unser Schwerpunkt liegt auf technisch sauberer Umsetzung: semantisch korrektes HTML, barrierefreie Formulare, korrekte ARIA-Attribute, vollständige Tastaturnavigation und optimierte Screenreader-Kompatibilität.

Als langjährige TYPO3-Spezialisten kennen wir die typischen Barrieren in TYPO3-Projekten genau: falsch konfigurierte Content-Elemente, fehlende Alt-Text-Felder im Backend, nicht barrierefreie Fluid-Templates oder Erweiterungen, die den Fokus-Indikator unterdrücken. Diese Stolperstellen beheben wir effizient – direkt im TYPO3-Kern oder in Ihren Extensions.

Übrigens: Viele Einrichtungen in OWL – Kommunen, Hochschulen, öffentliche Träger – sind bereits seit Jahren durch die BITV 2.0 zur Barrierefreiheit verpflichtet und betreiben oft TYPO3. Genau für diese Kombination aus Regelwerk und CMS bringen wir die nötige Erfahrung mit.

Beratung & Konzept

Sie wissen noch nicht, wo Sie anfangen sollen? Wir helfen Ihnen, die Anforderungen des BFSG auf Ihre konkrete Situation zu übertragen – ohne Rechtskauderwelsch. Gemeinsam klären wir, ob und in welchem Umfang Ihre Website betroffen ist, welche Maßnahmen Priorität haben und wie Sie die gesetzlichen Anforderungen realistisch und kostenbewusst erfüllen können.

Hinweis: Wir leisten keine Rechtsberatung. Für juristische Fragen empfehlen wir die Hinzuziehung eines Fachanwalts.

Barrierefreiheit und SEO – ein oft übersehener Vorteil

Was viele nicht wissen: Barrierefreiheit und Suchmaschinenoptimierung verfolgen in weiten Teilen dieselben Ziele. Alt-Texte für Bilder, eine saubere Überschriftenstruktur, semantisch korrektes HTML, gut lesbare Texte und eine klare Navigation helfen nicht nur Menschen mit Einschränkungen – sie machen Ihre Website auch für Google besser verständlich und indexierbar.

Eine barrierefrei umgebaute TYPO3-Website ist daher häufig auch eine SEO-technisch deutlich verbesserte Website. Zwei Ziele, eine Maßnahme.

Häufige Fragen zur Website-Barrierefreiheit

Muss meine Website barrierefrei sein?

Das BFSG betrifft private Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern und/oder mehr als 2 Millionen Euro Jahresumsatz, die digitale Dienstleistungen für Verbraucher anbieten. Öffentliche Einrichtungen in OWL unterliegen bereits der BITV 2.0. Im Zweifel empfehlen wir einen kurzen Check – sprechen Sie uns an.

Was kostet ein Barrierefreiheits-Audit?

Das hängt vom Umfang und der Komplexität Ihrer Website ab. Nach einem kurzen Erstgespräch erstellen wir Ihnen ein konkretes Angebot. Schreiben Sie uns einfach an.

Wir betreiben eine TYPO3-Website – können Sie direkt daran arbeiten?

Ja. TYPO3 ist unser Haupt-CMS. Wir arbeiten direkt im Backend, in den Templates und bei Bedarf auf Erweiterungsebene – ohne Umwege über Dritte.

Gilt das BFSG auch für kleine Unternehmen?

Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und maximal 2 Millionen Euro Jahresumsatz sind für Dienstleistungen vom BFSG ausgenommen – nicht jedoch, wenn sie Produkte im Sinne des Gesetzes in Verkehr bringen.

Was ist der Unterschied zwischen BFSG, BITV und WCAG?

Die BITV 2.0 gilt für öffentliche Stellen, das BFSG für private Unternehmen. Beide Regelwerke verweisen technisch auf die WCAG 2.1 (Level AA) als Umsetzungsmaßstab. Wir kennen alle drei und beraten Sie, welches in Ihrer Situation relevant ist.

Wie stellen wir sicher, dass unsere Website nach der Umsetzung barrierefrei bleibt?

Barrierefreiheit ist kein einmaliges Projekt, sondern ein fortlaufender Prozess. Entscheidend ist, dass Redakteure beim Pflegen von Inhalten die wichtigsten Grundregeln kennen und einhalten – zum Beispiel beim Einpflegen von Bildern, Dokumenten oder Verlinkungen. Wie das konkret aussieht, haben wir in einer praxisnahen Anleitung für Redakteure zusammengefasst.

Zur Redakteursanleitung für barrierefreie Inhalte →

Ihre Website barrierefrei machen – wir helfen Ihnen dabei.

Ob Audit, Beratung oder komplette Umsetzung in TYPO3: Sprechen Sie uns an. Wir schauen uns Ihre Situation an und machen Ihnen ein konkretes Angebot – ohne Verpflichtung. Als Agentur aus Bielefeld sind wir nah an Ihnen dran – ob persönlich vor Ort oder remote.

 

→ Jetzt Erstgespräch vereinbaren